Ein persönlicher Umgang mit meinen Mandanten ist mir wichtig, ebenso wie Sie kompetent und ehrlich über Ihren Fall aufzuklären. Im Laufe der Jahre habe ich einige Erfahrung mit unterschiedlichen Mandanten und zahlreichen Fällen gesammelt. Am wichtigsten war und ist neben kompetenter Beratung ein vertrauensvolles Verhältnis und die persönliche Begleitung bis zum Abschluss.
Über uns
Silvia Grützmacher
Rechtsanwältin
Karweg 18
D-77886 Lauf
Tel. 07841 / 674 999 7
Fax. 07841 / 674 999 8
mail(at)anwalt-lauf.de
Fachbereiche
Mit dem Straßenverkehr haben nahezu alle etwas zu tun, deshalb ist er auch eine häufige Quelle für Konflikte.
Ob Sie nun Geschädigter oder Schädiger sind, im Falle eines Konfliktes ist juristische Hilfe ratsam. So kann ich Sie unterstützen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen oder abzuwehren, zudem vertrete ich Sie in Bußgeld- und Strafverfahren. Egal wie Ihre Unfallbeteiligung aussieht, meine Leistung im Verkehrsrecht ist für beide Seiten kompetent, gewissenhaft und ausführlich.
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis aus dem Gleichgewicht zu geraten droht, zögern Sie nicht lange, sondern holen Sie sich Hilfe. Denn, wenn es zu spät ist, die Fronten sich verhärtet haben und keiner mehr Zugeständnisse machen möchte, wird die Angelegenheit nur unnötig erschwert. Ziehen Sie mich also frühzeitig zu Rate, ich kümmere mich um Ihre Fragen zum Thema Arbeitsrecht und schlichte Ihre Konfliktsituation.
Familienrecht, Zivilrecht,
Verkehrsrecht, Mietrecht, Gewaltschutz,
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht
natürlich können wir Ihnen auch in allen anderen Bereichen zur Seite stehen.
Verkehrsrecht:
Ich unterstütze Sie kompetent und gewissenhaft in meinem Schwerpunktbereich der Unfallabwicklung nach einem Verkehrsunfall.
Auch bei einfach gelagerten Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts heute von vornherein als erforderlich anzusehen. Das immer schlechter werdende Regulierungsverhalten der Versicherungen und die immer unüberschaubarere Entwicklung der einzelnen Schadenspositionen und der Rechtsprechung dazu, lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.
Wichtig: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes.
Rechtsanwältin Silvia Grützmacher
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